Was tun im Todesfall?


Ein Todesfall ist eingetreten.
Was soll ich machen?
Nach einem Todesfall sind eine Reihe von organisatorischen Maßnahmen vorzunehmen.
Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Was ist zu tun

  • Wir veranlassen sofort erste Schritte und informieren Sie über die weitere Vorgehensweise. Der Tod muss durch einen Arzt festgestellt werden. Die Totenbeschau obliegt den Gemeinde- bzw. Stadtärzten, im Falle der Verhinderung deren Vertretern. Die Verständigung des diensthabenden Arztes nehmen bereits wir für Sie vor. Der zur Totenbeschau benötigte »Ärztliche Behandlungsschein« wird ebenfalls von uns besorgt.
  • Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin, wann der Leichnam abgeholt werden soll.
  • Bitte legen Sie auch die Kleidung, in der die/der Verstorbene beerdigt oder eingeäschert werden soll, bereit.

Wir sind Ihnen natürlich bei der Koordination der notwendigen Maßnahmen gerne behilflich:

  • Festlegung eines Beerdigungstermines nach Rücksprache mit dem jeweiligen Pfarramt
  • Verständigung der Musik
  • Erstellung der Trauerparte (für diese benötigen wir ein Foto der/des Verstorbenen)

Sterbeurkunde

Für die Beantragung der Sterbeurkunde, die Sie für die Hinterlassenschaftsabhandlung, Versicherungen, Banken usw. benötigen, brauchen wir folgende Unterlagen der/des Verstorbenen:

  • Geburtsurkunde oder Taufschein
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein
  • Reisepass nur bei ausländischen Staatsbürgern notwendig

weitere Unterlagen:

  • Sterbeurkunde der Ehegattin bzw. des Ehegatten (bei Verwitweten)
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)